Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Blackburn Photographie - Florian Schwarzbach Moers 

1.Geltungsbereich

1.1
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
1.2
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
1.3
Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
1.4
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

 

2. Fotografische Dienstleistungen / Auftragsarbeiten

2.1
Der Kunde hat dafür Sorge zu Tragen, dass dem Fotograf alle nötigen Ausführungen bzw. Informationen des Auftrags rechtzeitig vorliegen (Sonderwünsche, Wegbeschreibungen etc.). Bei Buchung einer Veranstaltung , wird der Kunde dem Fotografen eine Person inklusive derer Kontaktdaten benennen, die ihm vor und während der Veranstaltung für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen die mehr als 4 Stunden dauern, ist der Fotograf zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.
2.2
Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.
2.3
Wird die vorgesehene Auftragszeitraum aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2.4
Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
2.5
Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
2.6
Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.


3. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

3.1
Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
3.2
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3.3
Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
3.4
Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
3.5
Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
3.6
Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.


4. Nutzungsrechte

4.1
Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht der zum Vertragsgegenstand gehörenden Fotos, Fotobücher, Lichtbildern, Dateien und sonstigen analogen und / oder digitalen Werken zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlich-ungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
4.2
Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 50% auf das jeweilige Grundhonorar.
4.3
Die Versendung bzw. Austausch des Bildmaterial ist für den privaten Gebrauch bei Freunden und Verwandten (Privatpersonen) jederzeit gestattet.
4.4
Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4.5
Jede über Ziffer 4.4. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem.Ziffer 3.5. AGB dient,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
4.5
Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt foto-grafiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
4.6
Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
4.7
Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
4.8
Der Fotograf behält sich das Recht vor, eine Auswahl der Fotos als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen


5. Haftung

5.1
Es wird darauf geachtet, dass weder dem Auftraggeber (Brautpaar) noch den Gästen ein potentieller Schaden durch die Veröffentlichung zugefügt wird. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, wird der Auftraggeber den Fotografen (Erfüllungsgehilfe/n) von der Haftung vollumfänglich freistellen.
5.2
Der Fotograf (Erfüllungsgehilfe/n) übernimmt keinerlei Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekten. Bei Personenbildnissen versichert der Auftraggeber, dass er die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung (z.B. zu Werbezwecken auf den Internetseiten des Fotografen), Vervielfältigung und Verbreitung besitzt und erklärt sich ebenfalls einverstanden. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
5.3
Die entstandenen Fotos und Fotoarbeiten unterliegen dem künstlerischen Gestaltungsspielraums des ausgeübten Fotografen. Eventuelle Reklamationen bzw. Mängelrügen hinsichtlich des ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden unterliegen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu honorieren.
5.4
Für Mängel, Schäden oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
5.5
Bei Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar im Zusammenhand mit den wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf (Erfüllungsgehilfe/n) nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit / schuldhafte Pflichtverletzung. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
5.6
Kann aufgrund besonderer Umstände (plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Verkehrsstörungen, Umwelteinflüsse etc.) der Fotograf nicht zu dem vereinbarten Fototermin / Veranstaltung erscheinen, kann keine Haftung für mögliche daraus resultierende Verluste, Schäden oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, wird er sich um einen Ersatzfotografen (wenn vom Kunden gewünscht) bemühen. Ein Anspruch wird daraus aber nicht abgeleitet. Die geleistete Anzahlung 6.2 AGB wird umgehend auf das Konto des Kunden gutgeschrieben.
5.7
Die Aufbewahrung des Bildmaterial (analog / digital) erfolgt unter größter Sorgfalt beim Fotografen. Eine Pflicht zur Vernichtung von Bilddateien bzw. Negative nach einem Jahr nach Beendigung des Auftrag besteht nicht. Über eine bevorstehende Vernichtung der Bilddateien besteht gegenüber dem Auftraggeber keine Mitteilungspflicht.
5.8
Über die Haltbarkeit (Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit) der Bilderzeugnisse haftet der Fotograf im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
5.9
Bei Nachbestellungen, Reproduktionen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage / Erstbildern ergeben. Diese Differenzen können nicht als Fehler des Werkes angesehen werden und berechtigen nicht zu Reklamation.


6.Honorare

6.1
Es gilt das vereinbarte Honorar. Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.
6.2
Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des vereinbarten Honorar in Rechnung gestellt.
6.3
Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziffer 4.4 AGB abgegolten.
6.4
Durch den Auftrag anfallende zusätzliche Kosten und Auslagen, die nicht im Angebotspaket enthalten sind (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) gehen zu Lasten des Kunden.
6.5
Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
6.6
Das Honorar gemäß 6.1 AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in
Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.
6.7
Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
6.8
Bei Vertragsauflösung durch den Kunden, mit Einverständnis des Fotografen, ist ein Ausfallhonorar  gemäß 8.3 AGB zu leisten.


7. Rückgabe des Bildmaterials

7.1
Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
7.2
Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
7.3
Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
7.4
Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.


8. Vertragsstrafe, Schadensersatz

8.1
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
8.2
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
8.3
Tritt der Kunde mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind vier Wochen vor dem Termin 25%, zwei Wochen vor dem Termin 50 %, eine Woche vor dem Termin 75 % der vereinbarten Honorarsumme als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.


9. Allgemeines

9.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
9.2
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9.3
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
9.4
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Privatperson / Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
9.5
Laut §19 Abs. 1 UStG handelt es sich bei der Firma Blackburn-Photography um Kleinunternehmen . Daher wird in Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen und es kann kein gesonderter Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.

10. TfP-Vereinbarung (Time-for-Print / Time-for-CD)

10.1
Die Person(en) (nachfolgend auch "Model" genannt) erklärt sich damit einverstanden, dass die entstandenen Aufnahmen zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt von Blackburn-Photographie (nachfolgend auch "Fotograf" genannt) genutzt und veröffentlich werden dürfen. Im Falle von Veröffentlichungen stellt das Model keine Ansprüche. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Fotos die Fremd kopiert bzw. geteilt wurden (z.B. Facebook, Google +). Der Fotograf darf aber vom Model eingestellte Bilder teilen. Darüber hinaus ist ein Verkauf und /oder die Übertragung der Bildrechte durch das Model an Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke, jedoch ausgeschlossen.

10.2
Das Model erhält als Gegenleistung für seine Tätigkeit und Übertragung der Verwertungsrechte keine Vergütung in Geld, sondern eine Auswahl von bearbeiteten Fotos für den privaten Gebrauch bzw. Eigenwerbung. Für die Eigenwerbung dürfen nur Fotos mit dem Wasserzeichen des Fotografen verwendet werden. Bei der Verwendung von Fotos für Print- Onlinemedien, muss zusätzlich der vollständige Name des Fotografen (Blackburn-Photographie - Florian Schwarzbach) im direkten Zusammenhang zu dem Foto stehen.

10.3
Der Fotograf ist berechtigt, an den hergestellten Fotos Retuschen bei der Entwicklung bzw. an der digitalen Bilddatei mittels entsprechender Bildbearbeitungssoftware vorzunehmen. Auch dürfen vom Fotografen die Fotos für Fotomontagen verwendet werden. Eine Bildbearbeitung der Fotos durch das Model ist nicht gestattet. 

10.4
Die Negative bzw. Bilddateien aller hergestellten Fotos werden alleiniges Eigentum des Fotografen, ein Herausgabeanspruch gegenüber dem Model besteht nicht. Ausschließlicher Urheber an allen Fotos ist der Fotograf.

10.5
Eine kommerzielle Nutzung der vom Fotografen erstellten Fotos wird zugestimmt. Die entstandenen Fotos bleiben Eigentum des Fotografen und werden nicht an Dritte veräußert. Die weitere Nutzung der Fotos erfolgt ausschließlich durch den Fotografen. Erhält der Fotograf für die Nutzung von Fotos eine Vergütung, erhält das Model einen Anteil von zehn Prozent (10%), des Gewinns, die der Fotograf erlöst.

10.5
Für die Dauer der Aufnahmen wird keine eigene Unfallversicherung abgeschlossen. Im Bedarfsfall hat das Model diese selbst abzuschließen. Auch für Schäden jeglicher Art, welche im Zusammenhang mit den Fotoaufnahmen entstehen, wird keine Haftung durch den Fotografen übernommen.

10.6
Diese TfP-Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen. Nebenanreden bestehen nicht. Die persönlichen Daten werden nicht der Öffentlichkeit Zugängig gemacht. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrags nicht berührt.

 

Blackburn Photographie - Florian Schwarzbach

Stand: 02/2016